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Produktinformationen Allgemeine Vertragsbedingungen Besondere Bedingungen Antrag Schadensmeldung

Was gehört zum Versicherungswert?

1. Zeitwert des Fahrzeugs inkl. Hauptmotor

2. Zeitwert Beiboot inkl. Außenborder

3. Zeitwert Bootstrailer

4. Neuwert Haushaltsinventar (kein/2.500,--/5000,--/oder mehr)

5. Zeitwert nautische Geräte (kein/2.500,--/5000,--/oder mehr)



Diese fünf Positionen ergeben zusammen die Versicherungssumme.



Die Versicherungssumme wird im gegenseitigen Einverständnis zwischen dem Versicherungsnehmer und der Gesellschaft festgestellt. Der Versicherungsnehmer ist für die Richtigkeit der Versicherungssumme verantwortlich, sowohl bei Beginn der Versicherung als auch während ihrer Laufzeit. Die Versicherungssumme beweist nicht den Zeitwert desFahrzeugs.



Bei TotaIverlust des Fahrzeugs mit Zubehör, ersetzt die Gesellschaft die Versicherungssumme abzüglich des Restwertes unter der Voraussetzung, dass der festgesetzte Zeitwert des Fahrzeugs mit Zubehör unmittelbar vor dem Schadeneintritt nicht weniger als 75% der Versicherungssumme beträgt. Liegt der Zeitwert unter 75% der Versicherungssumme, so ersetzt die Gesellschaft den festgesetzten Zeitwert abzüglich des Restwertes.

Welche Deckungen sind möglich?

Sie können nur eine Haftpflichtversicherung abschließen. Dann sind Schäden von Dritten gedeckt, aber nicht Ihre eigenen. Wir raten dringend auch eine Kaskoversicherung abzuschließen, um die Kosten einer Bergung versichert zu haben.

Sie können eine Haftpflichtversicherung mit zusätzlich dem Teilkaskorisiko bei Feuer und Diebstahl absichern.

Wir empfehlen die umfassende Deckung mit Haftpflicht und Vollkasko.

Wie sind die Fahrtgebiete

Fahrtgebiet Standard

betrifft die Binnengewässer von Europa bis 20º Ost, 43º Nord und 10º West mit Ausnahme von Norwegen, Schweden, Serbien, Montenegro, Bosnien Herzegowina und Spanien. Wenn die Witterungsverhältnisse dies gestatten (d. h., die erwartete Windstärke übersteigt nicht 5 Beaufort) und das Fahrzeug den allgemein gängigen Anforderungen entsprechend ausgerüstet ist, ist die Fahrt und der Aufenthalt in den belgischen, niederländischen und deutschen Küstengewässern der Nordsee bis zu 10 Seemeilen vor der Küste von sowohl dem Festland als auch den Inseln, ausgenommen Helgoland ebenfalls mitversichert.

Fahrtgebiet Standard Extra

Wie Fahrgebiet Standard plus 15 Seemeilen von der Küste, bis 60° Nord, 20° Ost, 35° Nord und 10° West. Ausgeschlossen von der Deckung sind Jugoslawien, Bosnien Herzegowina, Albanien, Algerien, und Tunesien. Für alle Gewässer gilt, dass das Fahrzeug den allgemein gängigen Anforderungen entsprechend ausgerüstet sein soll. Mitversichert ist die Überfahrt nach England im Gebiet zwischen Le Havre/Southampton und Rotterdam/Felixtowe.

Fahrtgebiet Erweitert

Das Fahrgebiet wird begrenzt von 60° Nord, 20° Ost, 43° Nord und 10° West. Ausgeschlossen von der Deckung sind Jugoslawien und Bosnien Herzegowina.


Fahrtgebiet Total

Das Fahrgebiet wird begrenzt von 60° Nord, 30° Ost, 35° Nord und 10° West. Ausgeschlossen von der Deckung sind Jugoslawien, Bosnien Herzegowina, Albanien, Marokko, Algerien und Tunesien.

Wer bekommt einen Schadenfreiheitsrabatt?

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, gewährt dieGesellschaft für jedes schadenfreie Versicherungsjahr einen Prämienrabattin dem darauf folgenden Jahr. Wenn ein angemeldeter Anspruch von der Gesellschaft gegen einen Dritten geltend gemacht wird, hat dies keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt.

Der bei einem anderen Versicherer aufgebaute Schadenfreiheitsrabatt kannhöchstens bis zu 30% (7 Jahre) übernommen werden. Die Rabattregelunggilt nicht für Stillliegeversicherungen und Bauversicherungen.

0 Jahre 0 % Rabatt
1 Jahre 5 % Rabatt
2 Jahre 10 % Rabatt
3 Jahre 15 % Rabatt
4 Jahre 20 % Rabatt
5 Jahre 25 % Rabatt
6 Jahre 30 % Rabatt
7 oder mehr Jahre 30 % Rabatt

Wie ist das Beiboot versichert?

Beiboote bis zu 15 PS und mit einem Wert bis 5000,—€ sind beitragsfrei mitversichert, müssen aber in der Police aufgeführt sein.

Welchen Vorteil hat eine Selbstbeteiligung?

Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung gilt bei jedem Schadenereignis, bei dem Schaden an dem versicherten Fahrzeug entsteht. Auch bei einer Auszahlung des Zeitwertes gilt die Selbstbeteiligung.

Sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist, wird die Selbstbeteiligung bei Schäden von Dritten nicht berücksichtigt (Haftpflichtschaden).

125,-- SB ergeben 12,5 % Rabatt
250,-- SB ergeben 26 % Rabatt
500,-- SB ergeben 33,5 % Rabatt
1.000,-- SB ergeben 38 % Rabatt
1.250,-- SB ergeben 42,5 % Rabatt
2.500,-- SB ergeben 50 % Rabatt

Was leistet die Unfallversicherung?

Unfallversicherungsschutz für Sie und alle Bootsinsassen

Versichert sind Tod oder bleibende Invalidität der Bootsinsassen des versicherten Bootes infolge eines
Unfalls während des Freizeit-/Erholungsaufenthalts an Bord des Bootes. Die Versicherung gilt auch
während des An- und Von-Bord-Gehens.





• bei „Tod“ € 25.000 pro Bootsinsasser, maximal € 150.000 pro Ereignis;
• bei „bleibender Invalidität“ € 50.000 pro Bootsinsasser, maximal € 250.000 pro Ereignis.
• Pro Versicherungsjahr zahlen wir in keinem Fall mehr als € 500.000.
• Falls die maximale Regulierungssumme für eines der beiden Ereignisse zu niedrig ist, zahlen wir je
nach Ereignis im Verhältnis.
• Beispiel: Infolge eines Schadens versterben 8 Bootsinsassen. Die maximale Regulierungssumme
beträgt € 150.000. Dies anstatt von 8 x € 25.000 =
€ 200.000. Wir zahlen dann € 150.000/200.000 x € 25.000 = € 18.750 pro Person.

Wie ist das Inventar versichert?

Alle sich an Bord des Fahrzeugs befindlichen, zum Hausgebrauch verwendbaren beweglichen Sachen sind versichert. Nicht davon erfasst sind: Geld, Wertpapiere, Schmuck und sonstige Kostbarkeiten, Brillen, Uhren, Foto- und Videokameras und dergleichen, tragbare Telekommunikationsgeräte, Computergeräte, Kraftfahrzeuge, Fahrräder (mit Hilfsmotor), Fahrzeuge und/oder Teile davon.

Der Hausrat ist mit 10 % der Versicherungssumme beitragsfrei mitversichert, hierfür beträgt die Selbstbeteiligung nur 100,—€ .

Fahrräder sind bis 1000,—€ Neuwert beitragsfrei mitversichert gegen Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Räumen.

Welche Laufzeit hat der Vertrag?

Die Versicherung kann zu jedem gewünschten Zeitpunkt beginnen und läuft ab Anfangszeitpunkt bis 12 Monate danach und wird, sofern nicht gekündigt wird oder zwischenzeitliche Beendigung erfolgt, automatisch jeweils um 12 Monate verlängert. Endet die Versicherung an einem bestimmten Tag, so endet die Deckung um 24.00 Uhr dieses Tages.

Die Versicherung endet automatisch im Falle von:

- Veräußerung des versicherten Fahrzeugs oder anderer Rechtsübergang
- einem (technischen) Totalverlust des versicherten Fahrzeugs
- Beschlagnahme und/oder Konfiskation durch eine Behörde.

In diesen Fällen ist der Versicherungsnehmer oder dessen/deren Erben
verpflichtet, die Gesellschaft hiervon baldmöglichst in Kenntnis zu setzen.

Die Versicherung kann durch schriftliche Kündigung des Versicherungsnehmers mit einer Frist von mindestens 30 Tagen zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden.

Welche Ausschlüsse gibt es?

Diese Versicherung gewährt keine Deckung wenn/im Falle von:

das Fahrzeug zu geschäftlichen und/oder Mietzwecken benutzt wird, es sei denn, es ist in der Police vereinbart worden
das Fahrzeug beim Wasserski laufen benutzt wird, es sei denn, es ist in der Police vereinbart worden
mit dem Fahrzeug, außer als im Notfall, geschleppt wird
der Schaden und/oder die entstandenen Kosten (im Folgenden ‘Schaden’) zurückzuführen sind auf Atomkern- oder ähnliche Reaktionen, Erdbeben, vulkanische Eruption, sowie Molest worunter man versteht: bewaffnete Konflikte, Bürgerkrieg, Aufstand, innere Unruhen, Aufruhr und Meuterei von Mitgliedern einer bewaffneten Macht
der Schaden auf Beschlagname, Entziehung oder sonstige Eingriffe vonhoher Hand zurückzuführen ist
der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden ist
der Schiffsführer des Fahrzeugs nicht Inhaber des gesetzlich erforderlichen Bootsführerscheins ist, es sei denn, dass der Schiffsführer nachweist, dass kein Kausalzusammenhang zwischen dem Schadenereignis und dem Fehlen des genannten Bootsführerscheins besteht. Dies gilt sowohl für Schäden an dem versicherten Fahrzeug als auch für Schäden von Dritten (Haftpflichtschäden)
der Schaden aus normaler Abnutzung oder ein Schaden als Folge von normaler Abnutzung entsteht, wenn das nicht rechtzeitige Ersetzen der abnutzungsunterworfenen Teile dem Versicherten vorzuhalten ist
Schaden bestehend aus oder infolge von Qualitätsrückgang wie zum Beispiel: Alterung, Fäulnis, Härtung, Verwitterung, Korrision, Osmose, Delamination oder Materialermüdung;
Mittelbarer oder immaterieller Schaden wie zum Beispiel: Wertminderung, Farb- und Glanzabweichungen, Nutzungsausfall, Telefon- und Reisekosten, Unterbringungskosten, Kosten für Liegetage oder Winterlager
der Schaden zurückzuführen ist auf die allmähliche Einwirkung von:
- Licht und/oder Feuchtigkeit;
- Boden-, Wasser- oder Luftverunreinigung, es sei denn, dass die allmähliche Einwirkung eingesetzt wurde von einer plötzlichen heftigen Äußerung der Verunreinigung und der Versicherte die Folgen davon billigerweise nicht vermeiden konnte
Schaden an Gelcoat, Außenanstrich und sonstigen Konservierungssystemen des versicherten Fahrzeugs, es sei denn, dass gleichzeitig auch anderer durch die Versicherung gedeckter Schaden vorliegt, dem dasselbe Schadenereignis zugrunde liegt
der Schaden auf dem Versicherten vorzuhaltende mangelhafte Wartung und / oder Instandhaltung und/oder Sorge der versicherten Sachen zurückzuführen ist.

Wie ist der Motor versichert?

Schaden an der Maschinenanlage infolge eines Materialfehlers derMaschinenanlage ist mitversichert, sofern die Maschinenanlage mit einemOriginal-Schiffsmotor versehen ist, der während des Schadenereignisses nicht älter ist als 25 Jahre.

Ist das versicherte Fahrzeug nicht mit einem Original Schiffsmotor oder einem Original-Schiffsmotor, der älter als 25 Jahre ist, ausgestattet, sind Schäden infolge eines Materialfehlers nur versichert, falls der Materialfehler zu einer Kollision, Grundberührung, Strandung, Brand oder Explosion geführt hat.

Schäden an Außenbordmotoren die dadurch entstehen, dass sie sich lösen oder über Bord fallen, sind nur gedeckt, wenn dies eine Folge von Grundberührung, Strandung, Kollision, Brand oder Explosion ist.

Wie sind nautische Geräte versichert?

Nautische Geräte sind alle an Bord des Fahrzeugs fest eingebauten elektronischen und mechansichen Geräte, entworfen, hergestellt und dienend als Navigationshilfen, fest eingebaute Kommunikationsgeräte, sowie ausreichend gesicherte Laptops und Notebooks, die zu Navigationszwecken benutzt werden.

Die nautischen Geräte können entweder gar nicht oder pauschal mit 2.500,-- oder 5.000,-- EUR versichert werden. Soll eine höhere Summe versichert werden fügen Sie bitte eine Aufstellung der versicherten Sachen bei.

Da im Schadenfall Nachweise zum versicherten Wert beizubringen sind, empfehlen wir das Inventar mit einigen Fotos zu dokumentieren.

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